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Mit kompetenten Arbeitsrechtlern nehmen unsere Mandanten jede juristische Hürde.
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Eine tragende Säule unserer Kompetenzen ist das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht untergliedert sich in die beiden Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht.
Das Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das kollektive Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Im Individualarbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Bereichen. Schwerpunkt im kollektiven Arbeitsrecht sind Beratungen und Prozessvertretungen im Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes. Wir beraten Geschäftsführer und Vorstände bei Gestaltung und Verhandlung Ihrer Dienstverträge, bei Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag und in Haftungsfragen. Bei Compliance Fragen beraten wir Arbeitgeber, wie Sie in Ihrem Unternehmen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu Arbeitsrecht und Datenschutz sicherstellen und Haftungsrisiken reduzieren.
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