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Interdisziplinärer Ansatz bietet
eine Rechtsberatung und Vertretung auf höchstem Niveau. |
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Der Bereich Energiewirtschaft bietet eine umfassende branchenbezogene Beratung aus einer Hand für Kommunen, Unternehmen der öffentlichen Hand sowie private Versorgungsunternehmen.
Die Anwälte des Bereichs sind auf unterschiedlichen Rechtsgebieten spezialisiert. Die gebündelte Kompetenz ermöglicht die einheitliche Beratung in den Bereichen Gesellschafts-, Energie-, Arbeits-, Kartell-, Vergabe-, Kommunal-, Verwaltungs- und Umweltrecht. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind Privatisierung und Umstrukturierung von privaten und öffentlichen Versorgungsunternehmen, Energierechtliche Fragestellungen (KWKG, EEG,KAV etc.), Energielieferverträge und das Contracting.
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