deutsch Eimer-Heuschmid-Mehle überörtliche Rechtsanwaltssozietät
Von der Wiege bis zur Bahre und darüber hinaus setzen wir uns für Mandanten ein.
Erbrecht
Unsere anwaltliche Tätigkeit im Erbrecht umfasst die Beratung des künftigen Erblassers vor dem Erbfall, nach Eintritt eines Erbfalles die Beratung der Erben, der Vermächtnisnehmer oder der von ihrem gesetzlichen Erbrecht ausgeschlossenen Pflichtteilsberechtigten. Die Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses kann außerdem als Testamentsvollstrecker begleitet werden.

Zu Lebzeiten hat der Erblasser vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten zur Regelung seines Nachlasses. Er kann bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte übertragen, Erben benennen, einzelne Vermögenswerte bestimmten Personen zuweisen, Auflagen anordnen, die Auseinandersetzung des Nachlasses vorgeben oder eine Stiftung errichten.

Dabei rücken wir stets die persönlichen Interessen des Erblassers zu Lebzeiten und alle steuerlichen Aspekte in den Fokus.

Nach dem Erbfall stehen wir unseren Mandanten beratend und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Seite. Dies betrifft die Frage nach der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft, die Durchführung eines Erbscheinverfahrens und die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Sind nächste Angehörige von ihrem gesetzlichen Erbrecht ausgeschlossen, sind Pflichtteilsansprüche durchzusetzen.

Der Erblasser hat die Möglichkeit, die Abwicklung seines Nachlasses dritten Personen, insbesondere einem Testamentsvollstrecker zu übertragen. Auch dies bieten wir unseren Mandanten an.
RA Gladischefski
Klaus Gladischefski
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
RA Dr. Heuschmid
Dr. Hermann Heuschmid
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
RA Blumenthal
Peter Blumenthal
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
RA Dr. Fränken
Dr. Andreas Fränken
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
RA Knoch
Peter Knoch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht