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Mit Fingerspitzengefühl und Know-how zu juristischen Ideallösungen.
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Das Familienrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Personen, die auf Grund ihrer Verwandtschaft, der Eheschließung, des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder auf Grund einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft miteinander verbunden sind oder waren.
Insbesondere Fragen, die sich bei einer Trennung oder Scheidung stellen, werden von uns begleitet: Kindes- und Ehegattenunterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht oder Hausratsteilung, Klärung der Abstammung - Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung - Unterhaltspflichten bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder von Kindern gegenüber ihren bedürftigen Eltern sowie Fragen des Kindschaftsrechts. Im sensiblen Bereich der familienrechtlichen Beziehungen ist unsere Tätigkeit darauf ausgerichtet, einvernehmliche Lösungen zu entwickeln und zu verwirklichen. Ist dies nicht möglich, vertreten wir unsere Mandanten bei der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Wir entwickeln für Sie Ehe- und Partnerschaftsverträge, die Streitigkeiten im Vorfeld vermeiden helfen. Diese sind bereits vor Eheschließung möglich und sinnvoll, können aber auch zu jeder Zeit während der Ehe oder auch nach der Trennung abgeschlossen werden.
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