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Dr. Stefan Hiebl kommentiert die audiovisuelle Vernehmung von Zeugen im Strafverfahren

Unser Kollege, Rechtsanwalt Dr. Stefan Hiebl, hat die Regelung zur Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung von Zeugen im Strafverfahren kommentiert. Herr Kollege Dr. Hiebl ist Mitautor im KMR, einem renommierten Großkommentar zum Strafprozessrecht. Dr. Th. Kleinknecht, Dr. H. Müller und Dr. L. Reitberger haben dieses Werk begründet.

 

Bei dem KMR handelt es sich um einen  Kommentar zur Strafprozessordnung für die Praxis. Die Strafprozessordnung wird so erläutert, dass Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte praxisnah erfahren, wie sie in konkreten Verfahrenssituationen des Strafverfahrens am besten vorgehen, um die berechtigten Erwartungen an ein rechtmäßiges, rechtsstaatliches und effektives Verfahren zu erfüllen.

 

Wir freuen uns, dass unser Kollege, Dr. Stefan Hiebl, an diesem renommierten Kommentar neben Richtern des Bundesgerichtshofs, der Oberlandesgerichte und Landgerichte sowie Staatsanwälten und Hochschullehrern sowie spezialisierten Rechtsanwälten, mitgewirkt hat.

 

Dr. Stefan Hiebl erläutert in der Kommentierung den Sinn und Zweck der Regelung einer Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung von Zeugen im Strafverfahren wobei auch ganz aktuelle Fragen, wie z.B. der Einsatz einer audiovisuellen Vernehmung als Maßnahme zum Infektionsschutz während der Corona-Pandemie beantwortet werden.

 

Die Vorschrift wird im Einzelnen erläutert. Dabei werden sowohl die formalen Voraussetzungen als auch die materiellen Fragen im Einzelnen dargestellt und beantwortet. Schließlich werden auch die Rechtsmittel in den einzelnen Prozesssituationen dargestellt, sodass es sich um eine umfassende Kommentierung handelt, bei der sämtliche Probleme, die bei der audiovisuellen Vernehmung von Zeugen entstehen können, dargestellt und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.