Dr. Hermann Heuschmid Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht

Schwerpunkte

  • Familienrecht
  • Testamentsvollstreckung
  • Eheverträge
  • Verträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften
  • Letztwillige Verfügungen
  • Internationales Zivilrecht
  • Biographie

    Geboren 1943 in Rheydt. Als Rechtsanwalt zugelassen seit 1973. Studium in Bonn und Freiburg.

    Herr Dr. Heuschmid ist Mitbegründer der Sozietät und Fachanwalt für Familienrecht. Er ist insbesondere auf dem Gebiet des Familienrechts überregional bekannt und hat außerordentliche Erfolge zu verzeichnen. Er betreut sämtliche familienrechtlichen Mandate, wie Scheidungsverfahren, Unterhaltsangelegenheiten und Beratung von getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten, Familiengesellschaften und Testamentsvollstreckungen.

    Französisch, Englisch
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  • Veröffentlichungen

    Mitherausgeber und -autor des Handbuchs "AnwaltFormulare Familienrecht, Schriftsätze, Verträge, Erläuterungen", Deutscher AnwaltVerlag, 3. Auflage, Bonn 2008

    Mitautor des Handbuchs "AnwaltFormulare, Einstweiliger Rechtsschutz, Eheverträge", Deutscher AnwaltVerlag, 5. Auflage, Bonn 2005

    Verträge über künftige Erbschaft nach französischem Recht - les pactes sur successiones future, Promotion Universität Bonn, 1971

    Lehrtätigkeit für Fachanwaltsinstitute

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  • Mitgliedschaften
    • Bonner Anwaltverein

    • Deutscher Anwaltverein (DAV)

    • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV

    • Vereinigung Europäischer Rechtsanwälte (L Union des Avocats Européens UAE)

    • International Academy of Matrimonial Lawyers (IAML)

    • Anwaltunion Fachanwälte FamR 

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  • Auszeichnungen

    Dr. Hermann Heuschmid wurde als Fachanwalt für Familienrecht nach den Jahren 2013 bis 2016 im Jahr 2017 zum fünften Mal in Folge vom FOCUS als Top-Rechtsanwalt in Deutschland ausgezeichnet. Mit 45 Berufsjahren gehört er zu den erfahrensten Anwälten im aktuellen FOCUS-Ranking.

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