EHM-Promotionspreis

Mai 2018

Timur Lutfullin mit dem EHM Promotionspreis 2018 ausgezeichnet

Herr Dr. Timur Lutfullin hat den mit 5.000,00 € dotierten Eimer Heuschmid Mehle Preis 2018 für seine Dissertation mit dem Titel "Das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot und Mengenbegriffe" erhalten. Als "Mengenbegriffe" bezeichnet Herr Lutfullin solche Begriffe, die ausschließlich eine quantitative Komponente haben, also durch konkrete Zahlen ersetzt werden können. Als Beispiel kann man hier den Begriff "großes Ausmaß" nennen.

Dieser Begriff wird in einer Reihe von Strafnormen verwendet, so u. a. auch im Regelbeispiel des besonders schweren Falles des Betruges. Während der Betrug im Grunddelikt mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft wird, ist in besonders schweren Fällen die Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Man sieht hier also im Strafmaß einen gewaltigen Unterschied. Ein besonders schwerer Fall liegt u. a. dann vor, wenn ein Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeigeführt wird.

Die Lösung von Herrn Lutfullin geht – vereinfacht ausgedrückt – schlicht dahin, dass der Gesetzgeber in den Fällen, in denen es möglich ist, eine Menge zu quantifizieren, konkreten Zahlenangaben machen muss. Er gelangt zu dem Schluss, dass sämtliche Regelbeispiele des "großen Ausmaßes" gegen das Bestimmtheitsgebot verstoßen.

Herr Lutfullin untersucht auch die weiteren Mengenbegriffe wie "bedeutender Wert", "Geringwertigkeit", "Erheblichkeit" und prüft sie kritisch an den Maßstäben des Bestimmtheitsgrundsatzes.

Sehr differenziert setzt er sich auch mit der Gruppe der sog. Personenmengenbegriffe, also der Begriffe "Bande," "Versammlung" oder "Vereinigung" auseinander.

Der Laudator, Dr. Stefan Hiebl, lobte, dass sich die Arbeit durch ihre zupackende und differenzierte Darstellung auszeichne. Der praxisorientierten klaren Gedankenführung entspreche eine schnörkellose, gut zu lesende Sprache.

Die Jury, die sich aus den Bonner Strafrechtsprofessoren sowie unseren Strafverteidigern, Prof. Dr. Volkmar Mehle und Dr. Stefan Hiebl zusammensetzt, war sich schnell darin einig, dass die Arbeit von Herrn Dr. Lutfullin eine überzeugende Leistung darstellt, die den Eimer Heuschmid Mehle Preis für die beste Promotion im Strafrecht des Jahres 2018 verdient.

Der Preis wurde anlässlich der Promotionsfeier für die Doktorandinnen und Doktoranden der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn verliehen. Der Festakt fand am 5. Mai 2018 im Juridicum statt. Näheres zur Promotionsfeier 2018

 

Mai 2017

Der Eimer Heuschmid Mehle Preis für das Jahr 2017 wird geteilt

Im Jahre 2017 erhalten zwei Preisträger die Auszeichnung, nämlich Herr Andres Schlack aus Chile und Herr Jan Friedrich Schlöter.

Der mit 5.000,00 € dotierte Preis für die beste Dissertation auf dem Gebiet des Straf- und Strafprozessrechts des Jahres 2016 wird zwischen zwei Preisträgern geteilt.

Die ausgezeichnete Dissertation von Herrn Schlack befasst sich mit der Bereicherungsabsicht beim Betrugstatbestand. Diese Absicht war und ist Gegenstand einer nahezu nicht mehr überschaubaren Fülle von Darstellungen im Schrifttum. Sie beschäftigt zugleich stets wiederkehrend die Rechtsprechung. Schwerpunktmäßig widmet sich Herr Schlack der für die Auslegung dieses subjektiven Merkmals essentiellen Unterscheidungen zwischen Haupt- und Nebenfolgen des intendierten Handelns.

Die zweite ausgezeichnete Arbeit ist die Dissertation von Herrn Schlöter zum Thema "Bekämpfung des Dopings im professionellen Sport mit Hilfe des Strafrechts – Zur Notwendigkeit eines Anti-Doping-Tatbestandes".

Der Verfasser prüft zunächst, unter welche Straftatbestände nach geltendem Recht das Doping fallen könnte. Hier drängen sich die Körperverletzung, die Tötungstatbestände und der Betrug auf. Die zentrale Problematik bei der Körperverletzung liegt in der Frage einer wirksamen Einwilligung. Bei der Darstellung der lex lata prüft Herr Schlöter die Möglichkeit einer eigenständigen (neuen) Strafnorm zur Bekämpfung des Dopings im Sport. Letztlich definiert Herr Schlöter auch eine solche neue Strafbestimmung, die ihren Platz bei den Vermögensdelikten als neuer § 265c StGB finden soll.

Die Auswahlentscheidung wurde auch in diesem Jahr von einer Jury getroffen, die sich aus den Strafrechtsprofessoren der Universität Bonn sowie unseren beiden Strafverteidigern, Prof. Dr. Volkmar Mehle und Dr. Stefan Hiebl zusammensetzt. Übereinstimmend kam man zu dem Ergebnis, dass beide Dissertationen gleichrangig auszeichnungswürdig sind, so dass man sich entschlossen hat, den Eimer Heuschmid Mehle Preis für das Jahr 2017 zu teilen.

Näheres zur Promotionsfeier 2017

 

 

Mai 2016

Dr. Thomas Grosse-Wilde ist der Preisträger des Jahres 2016

Der Bonner Doktorand Dr. Thomas Grosse-Wilde hat den mit 5.000,00 € dotierten Eimer Heuschmid Mehle Preis 2016 für seine Dissertation auf dem Gebiet der Strafmaßlehre erhalten.

Im Jahr 2016 fiel der Jury, die sich aus den Strafrechtsprofessoren der Universität Bonn und unseren Strafverteidigern, Prof. Dr. Volkmar Mehle und Dr. Stefan Hiebl zusammensetzt, sehr leicht. Die Dissertation von Herrn Dr. Grosse-Wilde, die den Titel trägt "Die verschuldeten Auswirkungen der Tat gemäß § 46 Abs. 2 StGB in einer regelgeleiteten Strafmaßlehre" war so herausragend, dass es über den Preisträger keinerlei Diskussionen gegeben hat. Beide Gutachter haben die Arbeit mit summa cum laude bewertet, dies ausdrücklich jeweils im obersten Bereich. Mit den Gutachtern sind auch unsere beiden Strafverteidiger der Auffassung, dass diese Promotionsleistung jeder Habilitationsschrift zur Ehre gereichen würde.

Die "verschuldeten Auswirkungen der Tat" sind ein namentlich benanntes Merkmal, das vom Strafgesetz – neben anderen – als in besonderem Maße erheblich für die Strafzumessung aufgeführt wird. Die besondere Schwierigkeit, Strukturen in diese Strafzumessungsmerkmale zu bringen, besteht in der Vielschichtigkeit der Rechtsbegriffe, die dabei zu berücksichtigen und miteinander in Einklang zu bringen sind.

Im Rahmen seiner Arbeit befasst sich Herr Dr. Grosse-Wilde ausführlich auch mit den Anforderungen, die das Gesetz an den Tatrichter stellt, welcher die konkrete Strafzumessung vorzunehmen hat. Zu Recht weist der Preisträger darauf hin, dass dieser Tatrichter nach dem Gesetz gerade nicht gehalten ist, die dogmatischen Regeln anzuführen, nach denen er eine für die Strafzumessung bedeutsame Tatsache von einer nicht relevanten geschieden hat. Er muss in den Urteilsgründen lediglich, so sagt es das Gesetz, "die Umstände anführen, die für die Zumessung der Strafe bestimmend gewesen sind".

Dies wiederum führt dazu, dass die Obergerichte als Revisionsinstanz nur in sehr beschränktem Maße die Vertretbarkeit der Strafzumessungserwägungen des Tatrichters überprüfen können. Ohnehin ist nach allgemeiner Auffassung die Strafzumessung – wie die Beweiswürdigung – "ureigene Aufgabe des Tatrichters". Damit ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ausgeschlossen.

Näheres zur Promotionsfeier 2016

 

 

Mai 2015

Bonner Strafrechtspromotion mit Reformvorschlag zum Jugendgerichtsgesetz ist mit dem „Eimer Heuschmid Mehle“-Preis 2015 ausgezeichnet worden

Die Bonner Doktorandin Dr. Annika Kleinbrahm hat den mit 5.000,00 € dotierten „Eimer Heuschmid Mehle-Preis 2015“ für ihre Dissertation auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts erhalten.

„Frau Dr. Kleinbrahm hat die angegangenen Probleme überragend gelöst und damit einen wertvollen Beitrag zur Anwendung des Opportunitätsprinzips in der Praxis geleistet.“ so Prof. Dr. Volkmar Mehle in seiner Laudatio an die Preisträgerin. Unser Namenspartner würdigte damit ihren Regelungsvorschlag zu § 45 Jugendgerichtsgesetz als Impuls zur Reformdiskussion im Jugendstrafrecht und allgemeinen Strafverfahrensrecht.

Die Promotionsarbeit untersucht die von Bundesland zu Bundesland variierende Handhabung der sogenannten Diversion. Diese eröffnet der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, bei jugendlichen Tätern auf ein formelles Strafverfahren zu verzichten, jedoch gegebenenfalls Alternativen wie gemeinnützige Arbeit oder ähnliches anzuordnen.

„Divergente Diversion im Strafverfahren – Eine Untersuchung zu Ausmaß, verfassungsrechtlicher Bewertung und Vermeidung regionaler Rechtsungleichheit unter Berücksichtigung der Diversionsrichtlinien“ – unter diesem Titel belegt die Promovendin anhand von Kriminalstatistiken, dass die Bundesländer die Diversion sehr unterschiedlich anwenden. „Dies ist im Ergebnis nicht hinnehmbar“, betonte Rechtsanwalt Dr. Mehle in seiner Laudatio weiter. Denn von der verfahrensrechtlichen Behandlung der Verfehlung des Jugendlichen könne in erheblichem Maße sein weiteres Leben abhängen. Umso verdienstvoller sei die von Dr. Kleinbrahm vorgeschlagene Konkretisierung von § 45 JGG, welche den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung beachtet und hilft, Divergenzen zu vermeiden.

Mit dem 2014 etablierten Eimer Heuschmid Mehle Preis würdigen wir jedes Jahr herausragende Leistungen auf dem Gebiet des Strafrechts und des Strafprozessrechts. Mit dieser kontinuierlichen Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses unterstreichen wir gleichzeitig unsere Verbundenheit mit der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn.

Die Auswahlentscheidung trifft eine Jury, die sich aus Strafrechts-professoren der Universität und unseren Strafverteidigern Prof. Dr. Volkmar Mehle, Dr. Stefan Hiebl, Nils Kassebohm und Carolin Warner zusammensetzt.

 

ehm promotionspreis2015

Rechtsanwalt Prof. Dr. Volkmar Mehle mit der Preisträgerin Dr. Annika Kleinbrahm.

 

 

10.05.2014

Förderpreis für Strafrecht erstmals 2014 vergeben

Unserer sozialen Verantwortung wollen wir mit einem gesellschaftlichen Weitblick nachkommen.

Gleich zwei Bonner Strafrechtspromotionen mit dem „Eimer Heuschmid Mehle“-Preis für Strafrecht 2014 ausgezeichnet

Die beiden Bonner Doktoranden Dr. Scarlett Jansen und Dr. Christian Muders haben für ihre Dissertation den mit je 2.500 Euro dotierten „Eimer Heuschmid Mehle“-Preis für Strafrecht 2014 erhalten.

Prof. Dr. Volkmar Mehle, Namenspartner der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle, beglückwünschte nicht nur die beiden Absolventen, sondern auch deren Familien, ohne deren „tatkräftige und vor allem von Sorge und Zuneigung getragene Unterstützung“ die Leistung des ersten Staatsexamens und der Doktorarbeit nicht möglich gewesen wäre.

Er kündigte an, die Verleihung des „Eimer Heuschmid Mehle“-Preises von nun an zu einer „lang andauernden ständigen Übung“ machen zu wollen und äußerte die Hoffnung, dass hierdurch der eine oder andere Preisträger und die eine oder andere Preisträgerin den Weg zu Eimer Heuschmid Mehle finden möge.

Dr. Scarlett Jansen hatte zum Thema „Forschung an Einwilligungs-unfähigen insbesondere strafrechtliche und verfassungsrechtliche Aspekte der fremdnützigen Forschung“ promoviert.

Die Forschung an nicht einwilligungsfähigen Versuchspersonen sei von brennender Aktualität, betonte Rechtsanwalt Mehle in seiner Laudatio. Über die grundsätzlichen Probleme der Forschung am Menschen hinaus treffe man hier die Besonderheit, dass die gängigen Rechtfertigungsversuche über das Institut in der Einwilligung nicht greifen, eben weil der Patient zu einer wirksamen Einwilligung unfähig ist. Die Doktorandin habe „eine äußerst sorgfältige Untersuchung“ vorgelegt, „die die mannigfaltigen und unterschiedlichen Gesichtspunkte der Forschung an derartigen Personen erfasst.“ „Hier greifen komplexe Fragen des Strafrechts, des Verfassungsrechts und des Europarechts ineinander, dies im Kontext mit Normen des Arzneimittelrechts und dem der Medizinprodukte. Eine hervorragende Leistung!“, lobte Mehle.

Dr. Christian Muders hat über „Die Haftung im Konzern für die Verletzung des Bußgeldtatbestandes des § 130 OWiG“ promoviert. Und zwar über einen Teilaspekt des Bußgeldtatbestandes des § 130 OWiG: die Haftung der Muttergesellschaft eines Konzerns für deliktische Verfehlungen der ihr eingegliederten Gesellschaften. Eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1 Mio. Euro belegt werden kann.

Laudator Mehle wies darauf hin, dass die von Muders behandelten Fragen von einer abschließenden Klärung noch weit entfernt seien und auch vom Bundesgerichtshof bislang noch nicht eindeutig entschieden wurden. Der große Verdienst der Arbeit liege daher in den drei Lösungsmöglichkeiten, die der Verfasser herausgearbeitet hat. Die Arbeit besteche zudem durch eine stets klare Gedankenführung, der die sprachliche Fertigkeit ebenbürtig sei.

Die Auswahl unter den beiden Arbeiten, die es in die Endausscheidung geschafft haben, traf eine Jury, bestehend aus drei Strafrechtsprofessoren der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn sowie den Strafverteidigern der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle, Prof. Dr. Volkmar Mehle, Dr. Stefan Hiebl, Nils Kassebohm und Carolin Warner.

Der mit insgesamt 5.000 Euro dotierte Preis wurde 2014 erstmals vergeben und soll in Zukunft jährlich ausgelobt werden. Er dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Fachgebiet Strafrecht.

 

EHM Stifterpreis 2014

Rechtsanwalt Prof. Dr. Volkmar Mehle mit den Preisträgern Dr. Scarlett Jansen und Dr. Christian Muders.

 

 

27.6.2013

Der "Eimer Heuschmid Mehle Preis" für die beste strafrechtliche Promotion wird ab 2014 an der Universität Bonn vergeben

Als eine der größten Bonner Anwaltskanzleien haben wir mit der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn eine offizielle Sponsorenvereinbarung zur Förderung der strafrechtlichen Promotionen getroffen.

Mit einem Preisgeld von 5.000 Euro soll jährlich von einem gemeinsamen Komitee aus drei Strafrechtsprofessoren des Fachbereichs Rechtswissenschaft sowie den Strafverteidigern unserer Kanzlei die jeweils beste Promotionsarbeit ausgezeichnet werden. Werden mehrere Preisträger in einem Jahrgang ausgewählt, so wird das Preisgeld gleichmäßig verteilt. Erstmalig ausschrieben erden wir den Förderpreis für das Jahr 2014.

Bei einer kleinen Feierstunde in der Universität Bonn haben Prof. Dr. Volkmar Mehle, Dr. Stefan Hiebl und Nils Kassebohm als Vertreter der Kanzlei und der Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät Prof. Dr. Klaus Sandmann den Sponsoringvertrag am 26.6.2013 unterzeichnet.

Auszeichnung wissenschaftlicher Leistungen von praktischer Bedeutung

„Durch den Eimer Heuschmid Mehle Preis sollen hervorragende wissenschaftliche Leistungen von großer praktischer Bedeutung auf dem Gebiet des Straf- und Strafprozessrechts gefördert werden“, so Prof. Dr. Klaus Sandmann. „Damit bekennen wir uns als Universität gemeinsam mit unserem Sponsoringpartner zur Exzellenzförderung in der juristischen Lehre, Forschung und Praxis“.

Die Verbindung unserer Kanzlei mit dem rechtswissenschaftlichen Fachbereich der Universität Bonn ist historisch gewachsen. Schon einer der Namensgeber der überregional tätigen Kanzlei, Prof. Dr. Volkmar Mehle, war nach Studium und Promotion in Bonn lange Jahre am strafrechtlichen Institut des Fachbereichs tätig. Und auch die jüngere Riege des strafrechtlichen Dezernats der Kanzlei, Dr. Stefan Hiebl und Nils Kassebohm, zählen zu den Alumni des Fachbereichs.

Anerkennung der Anwälte für die akademische Ausbildung

„Von der exzellenten akademischen Ausbildung an dieser Universität profitieren wir Anwälte in unserer täglichen Praxis als Strafverteidiger. Mit dem Förderpreis wollen wir unsere Anerkennung für die Leistungen der Universität mit der Förderung des juristischen Nachwuchses verbinden“, so Prof. Dr. Volkmar Mehle bei der Vertragsunterzeichnung wörtlich. Das Engagement für den Nachwuchs im Strafrecht soll auch nach Aussage unseres geschäftsführenden Partners, Dr. Andreas Fränken, langfristig angelegt sein.

 

EHM Promotionspreis
Die Preisträger des Eimer Heuschmid Mehle Preises erhalten neben dem Preisgeld auch diese namentlich gekennzeichnete Trophäe.

 

Weitere Informationen unter www.jura.uni-bonn.de

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