Auf dem Sektor des Verwaltungsrechts beraten und vertreten wir private Mandanten sowie die öffentliche Hand auf der ganzen Bandbreite dieses umfassenden Rechtsgebietes. Neben der prozessualen Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten legen wir großen Wert auf die vorgerichtliche Vermittlung und einvernehmliche sowie zeitnahe Streitbeilegung.
Wir vertreten unsere Mandanten an allen deutschen Verwaltungsgerichten bis hin zum Bundesverwaltungsgericht, insbesondere in Fragen des Beamtenrechts, öffentlichen Baurechts, des Abgabenrechts und des Ordnungsrechts, aber auch in anderen Gebieten der öffentlichen Verwaltung einschließlich etwaiger Ansprüche aus Amtshaftung.
Über exzellente Rechtskenntnisse hinaus profitieren unsere Mandanten von der jahrzehntelangen Kenntnis der öffentlichen Verwaltung.