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EHM mit Klage gegen Justizministerium NRW erfolgreich

Das Justizministerium in Nordrhein-Westfalen muss Stellenbesetzungen rechtmäßig und fair gestalten.

 

Das Verwaltungsgericht Köln hat in seiner Entscheidung (19 L 1132/20), die unser Kollege Rechtsanwalt Wolfgang Albers erstritten hat, die Besetzung der Leitung einer Justizvollzugsanstalt durch das Justizministerium NRW für rechtswidrig erklärt.

Das Justizministerium hatte bei der Auswahl zwischen zwei Konkurrentinnen auf Beurteilungen zurückgegriffen, die aus Sicht des Verwaltungsgerichts nicht vergleichbar waren. Die Beurteilungen der unterlegenen Beamtin, die im verwaltungsgerichtlichen Verfahren von EHM vertreten wurde, waren vom Ministerium abgewertet worden. Eine derartige Abwertung war bei ihrer Konkurrentin nicht vorgenommen worden. Damit hat das Verwaltungsgericht Köln festgestellt, dass bei den Beurteilungen jeweils unterschiedliche Maßstäbe angelegt wurden. Insofern hätte es keine vergleichbare Grundlage für das Auswahlverfahren gegeben.

Das Justizministerium ist nun aufgerufen, ein Auswahlverfahren zur Besetzung der Leitung der Justizvollzugsanstalt insofern rechtmäßig zu gestalten, als es Beurteilungen zu Grunde legen muss, die auch vergleichbar sind.

Da das Justizministerium keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt hat, ist die Entscheidung rechtskräftig.

Nach Art. 33 Absatz 3 unseres Grundgesetzes dürfen öffentliche Ämter, darunter sind auch die von Beamtinnen und Beamten bekleideten Positionen zu verstehen, nur nach Eignung, Befähigung und Leistung, also nach dem Leistungsprinzip vergeben werden. Dies gilt auch für die Spitzenfunktionen innerhalb der Justizverwaltung, so auch für Leiterinnen und Leiter der Justizvollzugsanstalten. Das Verwaltungsgericht Köln hat deutlich gemacht, dass im Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums nicht mit unterschiedlichen Maßstäben beurteilt werden darf. Insofern hat diese Entscheidung eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung.

Die Beamtin, der das Verwaltungsgericht Köln zu einem fairen und rechtmäßigen Auswahlverfahren verholfen hat, wurde durch unseren Kollegen Rechtsanwalt Wolfgang Albers erfolgreich vertreten.