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Ferienjobs 2015: Die juristischen Hürden bei der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen.

Viele Schüler bessern ihr Taschengeld während der Ferien - aber auch außerhalb der Ferienzeit - mit kleinen Nebenjobs auf. Firmen, die arbeitswillige Schüler und Jugendliche beschäftigen möchten, können bei vielfältigen Aspekten mit dem Arbeitsrecht in Konflikt geraten. Denn hier werden die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und der Kinderarbeitsschutzverordnung - insbesondere mit der Frage, ab welchem Alter und für welche Arbeiten ein Schüler beschäftigt werden darf - für den Arbeitgeber relevant.