Aktuelle News
Rechtliche Expertise im WDR: Frau Rechtsanwältin Hohenhaus informiert über die Rechtslage rund um die sogenannten Fatbikes
In der Sendung des Wirtschafts- und Verbrauchermagazins „Markt“ des WDR vom 07.10.2026, 20:15 Uhr informierte unsere Fachanwältin für Verkehrs- und Versicherungsrecht Frau Elisabeth Hohenhaus über die Risiken in straf- und haftungsrechtlicher Hinsicht bei der Verwendung und Manipulation sogenannter Fatbikes. Diese sind besonders bei Jugendlichen sehr beliebte E-Fahrräder, die mit außergewöhnlich dicken Reifen und einem Motor ausgestattet sind und nach einer einfachen Manipulation zum Teil Geschwindigkeiten bis zu 90 km/h erreichen können. Nach einer solchen unerlaubten Leistungssteigerung durch ein Tuning entsprechen die Zweiräder nicht mehr den gesetzlichen Verkehrs- und Sicherheitsstandards und dürfen nur mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis geführt werden.
Unsere Expertin informierte darüber, welche strafrechtlichen Sanktionen bei einer Strafmündigkeit der Jugendlichen bestehen und welche Auswirkungen das Verhalten auf die Zulassung zur Ablegung der späteren Führerscheinprüfung haben kann. Ergänzend wies sie darauf hin, dass bei einer Fahrt mit einem nicht zugelassenen Fatbike kein Versicherungsschutz bestehe und insbesondere die private Haftpflichtversicherung den Schaden nicht ersetze. Eine Inanspruchnahme im Schadensfall durch eine geschädigte Person stelle daher eine erhebliche finanzielle Belastung dar, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Kinder und Jugendliche grundsätzlich im Straßenverkehr bereits ab einem Alter von 10 Jahren für einen Schaden haftbar gemacht werden können.