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Rechtsanwalt Gladischefski erläutert die Errichtung eines Testaments

 Unser Spezialist und Fachanwalt für Erbrecht, Rechtsanwalt Klaus Gladischefski nimmt zu aktuellen Fragen im Bereich des Erbrechts, die immer wieder gestellt werden, in mehreren Beiträgen Stellung:

 

Teil 3: Rechtsanwalt Gladischefski zur Errichtung eines Testaments

 

Bei der Errichtung eines eigenhändigen Testaments sind strenge Formerfordernisse zu beachten. Werden die gesetzlich vorgeschriebenen Formerfordernisse nicht eingehalten, wird die durch den Erblasser angestrebte Regelung keine Wirksamkeit entfalten.

 

Insbesondere muss das eigenhändige Testament in vollem Umfang handschriftlich errichtet werden. Das Testament ist zu unterzeichnen. Ort und Datum der Errichtung sollten angegeben werden.

 

Ein Testament kann auch vor einem Notar errichtet werden. Die Errichtung erfolgt durch mündliche Erklärung gegenüber einem Notar oder durch schriftliche Abfassung und Übergabe an den Notar.