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Sicherung der Arbeitgeberrechte an Social Media-Kontakten

Prof. Dr. Ulrich Tödtmann, Rechtsanwalt bei Eimer Heuschmid Mehle, zeigt in einem Fachaufsatz in der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht zusammen mit seinem Mitautor Hoffmann-Remy auf, wie der Arbeitgeber durch sinnvolle Arbeitsvertragsgestaltung seine Rechte an Social Media-Daten des Arbeitnehmers frühzeitig sichern kann (NZA 2016, S. 792 ff.).

Die rechtliche Entwicklung hält mit der zunehmenden Verbreitung von Social Media (Facebook, Twitter, Xing & Co.) in der Arbeitswelt nicht Schritt. Die Pflege geschäftlicher Kontakte über Social Media gehört zum Arbeitsleben und wird vom Arbeitgeber oft sogar gewünscht. Da Social Media-Accounts aber in der Regel auf die Person des Arbeitnehmers angemeldet und sowohl geschäftlich wie auch privat genutzt werden, hat der Arbeitgeber beim Ausscheiden des Arbeitnehmers aus seinem Unternehmen häufig keine Rechte an den Vertriebskontakten des Arbeitnehmers.