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Verstöße gegen Compliance sind kein Kavaliersdelikt

Über „Compliance als Vorstandsaufgabe“ sprach Prof. Ulrich Tödtmann beim 8. Münchener Compliance Symposion vor Juristen, Führungskräften und Unternehmern. Dass die Veranstaltung in diesem Jahr so gut besetzt war wie noch nie, führt der Rechtsanwalt der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle auch darauf zurück, dass Rechtsprechung und Gesetzgebung die Anforderungen an Vorstandsmitglieder im Compliance-Bereich in der letzten Zeit erheblich verschärft haben: „Wie die jüngsten Skandale bei Siemens, VW und der Deutschen Bank eindrucksvoll belegen, werden entsprechende Verstöße nicht mehr als Kavaliersdelikt angesehen.“

Der Vorstand einer Aktiengesellschaft muss durch ein Compliance-Management-System dafür sorgen, dass sein Unternehmen und seine Mitarbeiter sich jederzeit und überall auf der Welt gesetzeskonform verhalten. Werden Rechtsvorschriften und/oder unternehmensinterne Richtlinien nicht eingehalten, kann dies die verantwortlichen Vorstandsmitglieder ihren Job kosten – und bedroht in letzter Konsequenz ihre berufliche und private Existenz. Kann ihnen obendrein eigenes Verschulden nachgewiesen werden, werden sie von „ihrem“ Unternehmen in der Regel auf Schadensersatz in Millionenhöhe in Anspruch genommen und zu empfindlichen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen verurteilt.

Für ein Vorstandsmitglied geht es beim Thema Compliance darum, persönliche Haftungsrisiken zu reduzieren und die Reputation des eigenen Unternehmens zu sichern. Durch ein effizientes Compliance-Management-System kann der Vorstand seine persönlichen Haftungsrisiken erheblich vermindern. Aber in letzter Konsequenz bleibt er persönlich verantwortlich. Zudem muss er – ebenso wie alle Führungskräfte – mit gutem Beispiel vorangehen. Er darf nicht „Wasser predigen und Wein trinken“, sondern muss sich selbst immer und jederzeit an Recht und Gesetz und die selbst verordneten Vorgaben halten. Und nur, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens merken, dass der Vorstand es mit den Compliance-Vorgaben ernst meint, lässt sich eine durchgängige und nachhaltige Compliance-Kultur im Unternehmen entwickeln.