Manfred Becker Rechtsanwalt (bis Januar 2024), Fachanwalt für Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Betriebsverfassungsrecht
  • Gewerbliche Insolvenzen
  • Biographie

    Geboren 1955 in Köln; Studium in Köln und Bonn; als Rechtsanwalt zugelassen von 1984 bis Januar 2024. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht hat er sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Bereich des Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts vertreten. Miteinbezogen waren auch Beratung und Vertretung von Gesellschaftsorganen wie Geschäftsführer und Vorstände im Rahmen ihres Dienstvertrages.

    Weitere Schwerpunkte waren das Handelsvertreterrecht und das Baurecht. Seit Beginn seiner Anwaltstätigkeit betreute er mehrere Firmen auf dem Gebiet des privaten Baurechts. Er war vom 01.01.1998 bis zum 05.01.2024 Mitglied der ARGE Bau- und Immobilienrecht im DAV.

    Am 05.01.2024 ist unser Kollege Manfred Becker in den wohlverdienten Ruhestand gegangen.

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  • Veröffentlichungen

    Mitautor in der 2. Auflage des "Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung“ (Herausgeber: Widmaier/Müller/Schlothauer). Titel: Zivil-, arbeits- und familienrechtliche Konsequenzen und Folgen des Strafverfahrens (gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Stefan Hiebl), München 2014

    "Typische Fehlerquellen bei Abschluss oder Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages" in: Die Wirtschaft, Verlagssonderbeilage, November 2008

    "Sind die Altarbeitsverträge (abgeschlossen vor dem 01.01.2002) noch tauglich?" in: Die Wirtschaft, Verlagssonderbeilage, Oktober 2006.

    "Mitautor im Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung, herausgegeben von Gunter Widmaier, (Zivil-, arbeits- und familienrechtliche Konsequenzen und Folgen des Strafverfahrens (gemeinsamt mit Dr. Stefan Hiebl), München 2008

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  • Mitgliedschaften
    • Bonner Anwaltverein

    • Deutscher Anwaltverein (DAV)

    • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV

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