Dr. Stefan Hiebl Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht

Schwerpunkte

  • Strafrecht
  • Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht
  • Insolvenzstrafrecht
  • Korruptionsstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Revisionsrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Biographie

    Dr. Stefan Hiebl wurde 1964 in Koblenz geboren und studierte in Bielefeld und Bonn. Seit 1995 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine beruflichen Schwerpunkte liegen auf dem Gebiet des Strafprozess- und Strafrechts: „Der Unschuldige braucht den Anwalt am nötigsten, weil bei ihm die Gefahr am größten ist, dass er unschuldig verurteilt wird.“ Seine Hauptintention gilt dabei der Präventivverteidigung, damit es erst gar nicht zum Verfahren kommt: „Die Freiheit ist eines der höchsten Güter eines Menschen. Und die zu verteidigen, ist mir ein großes Anliegen. Um für den Mandanten das Beste aus seiner Situation rauszuholen, muss man frühzeitig eine Strategie entwickeln – wie beim Schach.“

    Eines seiner Kerngebiete ist das Arzt- und Medizinstrafrecht, denn „hier gibt es immer wieder spannende neue juristische Sachverhalte“. Als Beispiel nennt Dr. Hiebl den sogenannten Transplantationsskandal. „Auf diesem Gebiet gibt es noch keine Vergleichsfälle, an denen man sich orientieren kann.“ Gleiches gilt auch für die Problematik der sogenannten Ärztekorruption. Denn durch die gesetzliche Neuregelung von Korruption im Gesundheitswesen im Laufe des Jahres 2016 werden Sachverhalte erfasst, die bisher jedenfalls strafrechtlich gesehen unproblematisch waren. „Hier muss man die angesprochenen Personen aus den Heilberufen einerseits sensibilisieren und beraten und andererseits darauf achten, dass nicht ganze Berufszweige wie beispielsweise die Ärzte und Apotheker kriminalisiert werden.“

    Ein weiterer Fokus seiner Tätigkeit liegt auf dem Wirtschafts- und Steuerstrafrecht einschließlich des Insolvenz- und Korruptionsstrafrechts. Hier vertritt der Anwalt sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmensinteressen, vom Einmannbetrieb bis zum Großunternehmen. Gerade in diesem Bereich werden die Verfahren immer umfangreicher und komplexer – und stellen für die Verteidiger eine besondere Herausforderung dar: So hatten die Akten im sogenannten WCCB-Verfahren einen Umfang von weit über 100.000 Blatt, und die Verfahrensdauer betrug rund sechs Jahre. „Hier muss man einen langen Atem haben und hartnäckig über Jahre immer wieder die Unschuld des Mandanten verteidigen, um am Ende erfolgreich zu sein“, erklärt der erfahrene Wirtschaftsstrafverteidiger.

    Neben seiner Tätigkeit als Strafverteidiger hat Dr. Stefan Hiebl eine Reihe von Büchern und Aufsätzen zu straf- und strafprozessrechtlichen Themen veröffentlicht. Besonders am Herzen liegt ihm zudem die Aus- und Fortbildung junger Kolleginnen und Kollegen, „was den Vorteil hat, dass man selber fit und auf dem Laufenden bleibt. Denn gerade im Strafrecht ändert sich fortwährend etwas.“ Seit 2005 leitet der Rechtsanwalt regelmäßig Fortgeschrittenen-Arbeitsgemeinschaften „Strafrecht“ für Rechtsreferendare bei dem OLG Köln: „Da bekommen sie kurz vor dem Examen den letzten Schliff. Das finde ich sehr wichtig.“ Seit November 2013 wird Dr. Stefan Hiebl zudem vom Justizprüfungsamt Köln als Prüfer bei der ersten juristischen Staatsprüfung eingesetzt. Bereits seit Januar 2011 ist er Mitglied in dem für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zuständigen Vorprüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Köln.

    Aufgrund seiner besonderen Reputation im Wirtschaftsstrafrecht wird er im aktuellen JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien als einer von zehn Rechtsanwälten im gesamten Rheinland gesondert hervorgehoben. Die getroffene Auswahl von insgesamt 10 führenden Rechtsanwälten im Rheinland basiert auf einer eigenen Recherche der Fachredakteure mit zahlreichen Interviews mit Wirtschaftsvertretern aus vielfältigen Branchen.

    Ehrenamtlich engagiert sich Dr. Stefan Hiebl für das Junge Theater Bonn (JTB), das die Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle seit 2013 als einer der Hauptsponsoren unterstützt. Unter anderem sitzt er im Kuratorium der JTB-Stiftung, zu deren Gründungsmitgliedern EHM gehört: „Das Junge Theater Bonn ist Deutschlands erfolgreichstes Kinder- und Jugendtheater. Und wir wollen mithelfen, dass es dabei bleibt.“

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  • Veröffentlichungen
    • Mitautor im Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung herausgegeben von Müller/Schlothauer/Knauer, 3. Auflage 2022 zum Thema: Zivilrechtliche und familienrechtliche Konsequenzen und Folgen des Strafverfahrens https://www.beck-shop.de/muenchener-anwaltshandbuch-strafverteidigung

    • Neukommentierung von § 247a StPO (Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung von Zeugen) in KMR Großkommentar zum Strafprozeßrecht Stand: Oktober 2021  https://shop.wolterskluwer-online.de/KMR

    • Kommentierung von § 246a StPO (Vernehmung eines Sachverständigen vor Entscheidung über eine Unterbringung) in KMR Großkommentar zum Strafprozeßrecht Stand: Oktober 2018 https://shop.wolterskluwer-online.de/KMR

    • Kommentierung von § 247 StPO (Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen) in KMR Großkommentar zum Strafprozeßrecht, Stand: Oktober 2018 https://shop.wolterskluwer-online.de/KMR

    • Kommentierung von § 248 StPO (Entlassung der Zeugen und Sachverständigen) in KMR Großkommentar zum Strafprozeßrecht, Stand: Oktober 2018 https://shop.wolterskluwer-online.de/KMR

    • Antikorruptionsgesetz "Nichts geht mehr" in Quintessenz Zahntechniker 2017, S. 93-95

    • Fragen und Antworten zum Antikorruptionsgesetz in Der Freie Zahnarzt (DFZ), September 2016, S. 23-24

    • Sonderveröffentlichung zum aktuellen Antikorruptionsgestz August 2016 im PVS-Newsletter "Das Antikorruptionsgesetz für das Gesundheitswesen ist seit dem 04.06.2016 in Kraft. Vieles ändert sich." https://www.pvs-reiss.de/newsletter-medizin-dental-032016/

    • Die Wechselwirkungen von Straf- und Zivilverfahren - Chancen und Risiken auch für die Unternehmensverteidigung in Unternehmensstrafrecht, Festschrift für Jürgen Wessing zum 65. Geburstag, Dezember 2015, S. 763-782 https://www.beck-shop.de/unternehmensstrafrecht

    • Mitautor in der 2. Auflage des "Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung“ (Herausgeber: Widmaier/Müller/Schlothauer). Titel: Zivil-, arbeits- und familienrechtliche Konsequenzen und Folgen des Strafverfahrens (gemeinsam mit Rechtsanwalt Manfred Becker), München 2014 https://www.beck-shop.de/muenchener-anwaltshandbuch-strafverteidigung

    • Rezension: Russack, "Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur", 8. Auflage 2013, 177 Seiten, 20,95 € im Journal der wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e. V., 4. Auflage 2013, erschienen am 18.10.2013, https://www.compliancedigital.de/WiJ.04.2013.212

    • Neukommentierung von § 247 StPO (Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen) in KMR Großkommentar zum Strafprozessrecht, Stand: Juni 2013

    • Neukommentierung von § 248 StPO (Entlassung der Zeugen und Sachverständigen) in KMR Großkommentar zum Strafprozessrecht, Stand: Oktober 2012

    • Neukommentierung von § 246a StPO (Vernehmung eines Sachverständigen vor Entscheidung über eine Unterbringung) in KMR Großkommentar zum Strafprozessrecht, Stand: April 2012

    • "Vorsicht beim Empfehlen einer Apotheke" in: Der Allgemeinarzt 2011, S. 24 f.

    • "Betreuung suizidaler Patienten - Wo liegen die Fallstricke?" in: Der Allgemeinarzt 2010, S. 34

    • "Neue strafrechtliche Risiken durch die Neufassung des Straftatbestandes der Insolvenzverschleppung in § 15 a InsO infolge des MoMiG vom 01.11.2008" in: Festschrift für Mehle, S. 273-306 https://www.nomos-shop.de/Hiebl-Kassebohm-Lilie-Festschrift-Volkmar-Mehle

    • Gemeinsam mit Rechtsanwalt Nils Kassebohm und Prof. Dr. Hans Lilie Herausgeber der Festschrift für Volkmar Mehle zum 65. Geburtstag am 11.11.2009 https://www.nomos-shop.de/Hiebl-Kassebohm-Lilie-Festschrift-Volkmar-Mehle

    • "Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit eines sogenannten faktischen Geschäftsführers einer GmbH" in: Die Wirtschaft, Verlagssonderbeilage, April 2008

    • "Die strafrechtlichen Risiken der GmbH-Reform" in: Die Wirtschaft, Verlagssonderbeilage, Mai 2007.

    • Mitautor im Münchener Anwaltshandbuch Strafrecht, herausgegeben von Gunter Widmaier (Zivil-, arbeits- und familienrechtliche Konsequenzen und Folgen des Strafverfahrens (gemeinsam mit Rechtsanwalt Manfred Becker), München 2006

    • Sexuelle Nötigung durch Ausnutzen der schutzlosen Lage des Opfers, Urteilsanmerkung zu BGH gemeinsam mit Petra Bendermacher, StV 2005, 264-268

    • Mitautor in einem Großkommentar zum Strafprozessrecht (KMR), seit 2000

    • Kirchliche Bedienstete als andere Personen des öffentlichen Rechts i. S. v. § 54 StPO, Urteilsanmerkung, StraFo 1999 S. 86-89

    • Zugang zu einem vorläufig Festgenommenen im Polizeigewahrsam, StraFo 1998, 412

    • "Räuber laß' ich nicht raus", Urteilsanmerkung zu OLG Köln StraFo 1997, 280-283

    • Zur Übertragung des Akteneinsichtsrecht an eine Assessorin, Urteilsanmerkung zu OLG Brandenburg, StraFo 1996, 24-26

    • Bericht über das VI. Strafverteidiger-Frühjahrssymposium, AnwBl. 1996, 573-575

    • Zum Rechtsmittel gegen die Verweigerung der Akteneinsicht, Urteilsanmerkung zu OLG Hamm gemeinsam mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Mehle, StV 1995, 571-573

    • Ausgewählte Probleme des Akteneinsichtsrechts nach § 147 StPO (Dissertation), Monographie 1993

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  • Mitgliedschaften
    • Bonner Anwaltverein

    • Deutscher Anwaltverein (DAV)

    • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV

    • Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WisteV)

    • Jura Bonn Alumni e.V.

    • Mitglied des Justizprüfungsamtes bei dem Oberlandesgericht Köln

    • Mitglied des Vorprüfungsausschusses für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung Strafrecht der Rechtsanwaltskammer Köln https://www.rak-koeln.de

    • Mitglied des Kuratoriums der JTB-Stiftung https://www.jtb-stiftung.de/

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