Prof. Dr. Volkmar Mehle Rechtsanwalt bis 11.06.2026, Fachanwalt für Strafrecht

Schwerpunkte

  • Strafrecht
  • Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht
  • Insolvenzstrafrecht
  • Korruptionsstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Revisionsrecht
  • Biographie

    In tiefer Trauer nehmen wir Abschied von Prof. Dr. Volkmar Mehle

    Nach kurzer schwerer Krankheit ist der Mitgründer unserer Sozietät, Herr Prof. Dr. Volkmar Mehle, am 11.6.2026 völlig überraschend von uns gegangen. Wir trauern um einen wunderbaren Menschen, hochgeschätzten Kollegen, herausragenden Strafverteidiger, angesehenen Hochschullehrer und engagierten Förderer des Rechtsstaats.

    Volkmar Mehle hat sich zu Beginn seiner Anwaltstätigkeit im Jahre 1973 mit den Kollegen Dr. Hermann Heuschmid und Richard B. Eimer in Bonn-Beuel zur gemeinsamen Berufsausübung verbunden und die Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle gegründet. Dabei hat man ganz bewusst nicht nur auf ein Thema gesetzt, sondern verschiedene Schwerpunkte gebildet. Nach mehr als fünf Jahrzehnten kann man mit Fug und Recht sagen, dass diese Strategie aufgegangen ist. Die Kanzlei ist stetig gewachsen und hat heute 14 Berufsträger. Volkmar Mehle gehörte dabei nicht nur zu den Kanzleigründern, sondern er war bis zu seinem Tod eine ganz wesentliche Stütze und ein „Aushängeschild“ unserer Kanzlei.

    Mit seinem Tod verliert die deutsche Anwaltschaft eine prägende Persönlichkeit, die das Strafrecht und die Strafverteidigung über Jahrzehnte hinweg entscheidend mitgestaltet hat. Sein Lebenswerk war geprägt von fachlicher Exzellenz, wissenschaftlicher Tiefe und einer unerschütterlichen Überzeugung von der Bedeutung einer unabhängigen und wirksamen Strafverteidigung.

    Nach seinem Jurastudium in Bonn und den Staatsexamina widmete sich Volkmar Mehle zunächst der wissenschaftlichen Arbeit am Strafrechtlichen Institut bei Prof. Dr. Gerald Grünwald. Schon früh verband er wissenschaftliche Präzision mit einem ausgeprägten Interesse an den grundlegenden Fragen des Strafrechts und des Strafprozessrechts. Seine Dissertation und zahlreiche weitere Publikationen zeugen von einer außergewöhnlichen analytischen Schärfe und einer nachhaltigen wissenschaftlichen Wirkung.

    Als Strafverteidiger gehörte Volkmar Mehle zu den herausragenden Vertretern seines Berufsstandes. Für ihn war Strafverteidigung nicht lediglich ein Beruf, sondern Berufung und Verpflichtung zugleich. Mit Sachlichkeit, Beharrlichkeit und großer strategischer Klugheit setzte er sich für die Rechte unserer Mandanten ein. Sein Wirken war geprägt von dem festen Glauben an die rechtsstaatlichen Garantien eines fairen Verfahrens und an die unverzichtbare Rolle der Verteidigung im Strafprozess.

    Besondere Verdienste erwarb sich Volkmar Mehle durch sein langjähriges Engagement in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins. Als Mitgründer und langjähriger Vorsitzender prägte er deren Entwicklung maßgeblich.

    Auch der juristischen Ausbildung war er eng verbunden. Über viele Jahre wirkte er als Prüfer in den juristischen Staatsprüfungen und engagierte sich mit großer Leidenschaft für die Ausbildung des juristischen Nachwuchses.

    Besonders an der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hinterließ er bleibende Spuren. Seit den frühen 1990er Jahren bereicherte er die Lehre durch Vorlesungen, Übungen und Seminare in nahezu allen Bereichen des Strafrechts und Strafprozessrechts. Seine Lehrveranstaltungen erfreuten sich großer Beliebtheit und zeichneten sich durch die einzigartige Verbindung von wissenschaftlicher Fundierung und praktischer Erfahrung aus. Die Verleihung der Honorarprofessur würdigte sein außergewöhnliches Engagement und seine habilitationsäquivalenten wissenschaftlichen Leistungen.

    Darüber hinaus engagierte sich Volkmar Mehle über viele Jahre als Richter im Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Köln und übernahm dort verantwortungsvolle Aufgaben als Vorsitzender. Auch auf diesem Gebiet setzte er sich mit großer Integrität und Verantwortungsbewusstsein für die Belange des anwaltlichen Berufsstandes ein.

    Prof. Dr. Volkmar Mehle hat Generationen von Juristinnen und Juristen geprägt. Er verband wissenschaftliche Neugier mit praktischer Erfahrung, beruflichen Erfolg mit menschlicher Zugewandtheit und juristische Brillanz mit Bescheidenheit. Sein Rat, sein Wissen und seine Persönlichkeit werden vielen Menschen fehlen.

    Prof. Dr. Volkmar Mehle wird unvergessen bleiben.

    Wir verneigen uns in Dankbarkeit vor seinem Lebenswerk und werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

    Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.

     

    Französisch, Englisch
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  • Veröffentlichungen

    Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 13.07.2020 (KRB 99/19 = NJW 2021, 395; zusammen mit RA Dr. Bastian Mehle)

    Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 05.03.2020 (StB 6/20 = NJW 2020, 1536; zusammen mit RA Dr. Bastian Mehle)

    "Anmerkung zum Beschluss des LG Hamburg vom 17.08.2016 - 618 Qs 30/16" in: StrafverteidigerForum 2016, S.463 bis S. 467 (gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Bastian Mehle)

    "Verjährungsprobleme bei der Verhängung von Geldbußen gegen Unternehmen und Leitungspersonen (§§ 30, 130 OWiG)" in: Festschrift für Jürgen Wessing

    "Die notwendige Einhaltung von EU-Embargoregelungen durch Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten" in: RIW 2015, 397 (gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Bastian Mehle)

    "Aufsichtsrat und Strafrecht" in: Der Aufsichtsrat 2015, S. 8 bis S. 9 (gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. h.c. Michael Bärlein)

    "Müssen die „bestimmten Tatsachen“ i. S. v. § 112 Abs. 2 StPO als Voraussetzungen für einen Haftgrund bewiesen sein?" in: Festschrift für Klaus Tolksdorf (2014)

    "Beschlagnahmefreiheit von Verteidigungsunterlagen - insbesondere in Kartellbußgeldverfahren" in: NJW 2011, 1639

    "Besonderheiten der Verteidigung vor dem Anwaltsgericht" in: Festschrift für Peter Gauweiler (2009), S. 429-455

    Gemeinsam mit Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Bub und Prof. Dr. Dr. h.c. Ekkehard Schumann Herausgeber der Festschrift für Peter Gauweiler zum 60. Geburtstag am 22.06.2009

    "Einführung in das Gebiet der Wirtschaftskriminalität/strafrechtliche Grundbegriffe" in: "Wirtschaftskriminalität", Lehrgang EUROFORUM (2007)

    "Die Unerreichbarkeit von Zeugen" (§ 244 Abs. 3 S. 2 StPO) und das Verbot der Beweisantizipation" in: Festschrift für Wolf-Rüdiger Bub (2007), S. 533 bis S. 547

    "Strafverteidigung in der Praxis", herausgegebenen von Brüssow/Krekeler/Mehle, eigene Bearbeitung: "Die Hauptverhandlung", Deutscher Anwaltverlag, 4. Auflage, Bonn 2007

    Praxisausbildung "Strafprozessrecht", herausgegeben von Breyer, Mehle, Osnabrügge, Schäfer (2005)

    "Relativierung der absoluten Revisionsgründe - vom Niedergang der Formenstrenge" in: Festschrift für Hans Dahs, 2005, S. 381 bis S. 404

    "Strafbarkeit von Körperverletzungen bei "Kampfsportarten"" in: Internationaler SportRecht Kongress, 2001 (2002) n. o. 2, S. 203 bis S. 211

    "Einschränkung der Strafverteidigung durch das Berufsrecht?" in: Festschrift für Peter Rieß, 2002, S. 317 bis S. 329

    "Unmittelbarkeitsprinzip und Zeugenschutz" in: Festschrift für Gerald Grünwald 1999, S. 351 bis S. 366

    Rezension "Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, 2. Lieferung (§§ 112 - 136 a StPO)" in: Strafverteidiger 1998, S. 406 bis S. 408

    Rezension "Grünwald, Das Beweisrecht der StPO" in: Strafverteidiger 1997, S. 217 bis S. 219

    "Anmerkung zum Beschluss des OLG Hamm vom 21.02.1995 - 1 Vas 104/94" ("Rechtsschutz gegen Verweigerung der Akteneinsicht durch Staatsanwaltschaft") in: Strafverteidiger 1995, S. 571 bis S. 573 (zusammen mit RA Dr. Hiebl)

    "Der Fall des Rechtsanwalts W. - Eine kommentierte Dokumentation zur Ausschließung eines Strafverteidigers" in: StrafverteidigerForum 1995, S. 73 bis S. 80

    "Rehabilitierung und Kassation - Beseitigung von Justizunrecht in der DDR" in: Seminarzeitschriften der Deutschen Anwaltakademie, Band 25, München 1991, Herausgeber: Amelung/Brüssow/Keck/Kemper/Mehle

    "Das Erfordernis des Beruhens im Revisionsrecht - Die ungewisse Hürde für den Revisionsführer" in: Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltvereins, AG Strafrecht, Band 7, Bonn, Essen 1991, S. 47 bis S. 69

    "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 03.03.1989 - 3 Ars 54/89" (Ausschluss des Verteidigers wegen Verdachts der Strafvereitelung trotz fehlender Anklagereife") in: NStZ 1990, S. 92 bis S. 93

    "Strafvereitelung durch Wahrnehmung prozessualer Rechte? - Einige Anmerkungen zum Umgang mit Zeugen" in: "Strafverteidigung und Strafprozess", Festgabe für Ludwig Koch, Heidelberg 1989, S. 179 bis S. 189 (zugleich Mitherausgeber)

    "Einige Anmerkungen zum gegenwärtigen Stand der Diskussion über die Fernwirkung des Verwertungsverbots nach § 136 a Abs. 2 Satz 2 StPO" in: Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltvereins, AG Strafrecht, Band 6, Essen 1989, S. 172 bis S. 186

    "Anmerkungen zur Unerreichbarkeit von Zeugen" in: Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltvereins, AG Strafrecht, Band 3, Essen 1986, S. 133 bis 144

    "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 24.06.1986 - 5 StR 114/86" ("Zum Willkürbegriff bei der Bestimmung des gesetzlichen Richters, Art. 101 I 2 GG") in: Strafverteidiger 1987, S. 93 bis S. 97

    "Die Entziehung des Wortes in der Hauptverhandlung" in: Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltvereins, AG Strafrecht, Band 1, Essen 1984, S. 67 bis S. 74

    "Der Verteidiger - ein Korrektiv auch zu Lasten des Beschuldigten?" in: Festgabe für Karl Peters, Heidelberg 1984, S. 201 bis S. 210

    "Anmerkung zum Beschluss des Kammergerichts vom 05.07.1992 - 1 AR 460/92" ("Strafvereitelung durch Mitteilung einer geheimgehaltenen prozessualen Zwangsmaßnahme"): in: NStZ 1983, S. 557 bis S. 559

    "Entkriminalisierung der fahrlässigen Körperverletzung?" in: Anwaltsblatt 1983, S. 381 bis 389

    "Anmerkungen zum Alternativ - Entwurf aus anwaltlicher Sicht" ("Novelle zur Strafprozessordnung") in: NStZ 1982, S. 309 bis 311

    Einschränkende Tendenzen im Bereich der absoluten Revisionsgründe - § 338 StPO, Dissertation Bonn 1981

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  • Mitgliedschaften
    • Bonner Anwaltverein

    • Deutscher Anwaltverein (DAV)

    • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV (bis 2004 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses)

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