Erbrecht

Die Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle in Bonn gehört zu Deutschlands führenden Kanzleien im Rechtsgebiet Erbrecht und wurde insoweit als TOP-Kanzlei im Erbrecht durch die Wirtschaftswoche in den Jahren 2019, 2020 und 2021 ausgezeichnet.

Unsere anwaltliche Tätigkeit im Erbrecht umfasst die Beratung des künftigen Erblassers vor dem Erbfall, nach Eintritt eines Erbfalles die Beratung der Erben, der Vermächtnisnehmer oder der von ihrem gesetzlichen Erbrecht ausgeschlossenen Pflichtteilsberechtigten. Die Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses kann außerdem als Testamentsvollstrecker begleitet werden.

Zu Lebzeiten hat der Erblasser vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten zur Regelung seines Nachlasses. Er kann bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte übertragen, Erben benennen, einzelne Vermögenswerte bestimmten Personen zuweisen, Auflagen anordnen, die Auseinandersetzung des Nachlasses vorgeben oder eine Stiftung errichten.

Dabei rücken wir stets die persönlichen Interessen des Erblassers zu Lebzeiten und alle steuerlichen Aspekte in den Fokus.

Nach dem Erbfall stehen wir unseren Mandanten beratend und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Seite. Dies betrifft die Frage nach der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft, die Durchführung eines Erbscheinverfahrens und die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Sind nächste Angehörige von ihrem gesetzlichen Erbrecht ausgeschlossen, sind Pflichtteilsansprüche durchzusetzen.

Der Erblasser hat die Möglichkeit, die Abwicklung seines Nachlasses dritten Personen, insbesondere einem Testamentsvollstrecker zu übertragen. Auch dies bieten wir unseren Mandanten an.