(2. Termin wegen hoher Nachfrage) „Erben und Vererben“ / „Steuerliche Obliegenheiten im Erbfall / Erklärungspflichten der Erben“

Archivierte Veranstaltung

(2. Termin wegen hoher Nachfrage) „Erben und Vererben“ / „Steuerliche Obliegenheiten im Erbfall / Erklärungspflichten der Erben“

Thema 1: 
„Erben und Vererben“

Statistisch machen nur 25 % aller Deutschen ein Testament.In allen anderen Fällen richtet sich die Verteilung des Nachlasses nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Ist es tatsächlich sinnvoll, die Nachlassregelung einfach nach den gesetzlichen Vorschriften laufen zu lassen oder ist es möglich weise besser, die Erbfolge individuell durch ein Testament zu gestalten?  Eine intelligente Nachlassregelung vermeidet häufig nicht nur Streit in der Familie, sondern eröffnet für die Hinterbliebenen auch eine Reihe persönlicher und wirtschaftlicher Vorteile.

  • Struktur und Konsequenzen der gesetzlichen Erbfolge
  • Alternativen durch individuelle Nachlassregelung in einem Testament
  • Exkurs: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung


Referent: RA Dr. Norbert Gierlach, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, EHM


Thema 2: 
„Steuerliche Obliegenheiten im Erbfall/ Erklärungspflichten der Erben“

Als Folge eines Erbfalls ergeben sich zahlreiche steuer(verfahrens-)rechtliche Pflichten. Deren Nichterfüllung kann mitunter schwerwiegende Konsequenzen für die Erben haben.

Der Vortrag beschäftigt sich insbesondere mit folgenden Themen:

  • Anzeigepflichten der Erben gegenüber dem Finanzamt
  • Steuerliche Fristen bei einem Erbfall
  • Steuerstrafrechtliche Konsequenzen einer Erbschaftsteuerhinterziehung


Referent: RA Marc Rösgen, LL.M., HKF

Hier können Sie sich gleich online anmelden: Zum Anmeldeformular