Weitere Spezialisierung als Fachanwältin für Familienrecht

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Weitere Spezialisierung als Fachanwältin für Familienrecht

Als Anwältin für Strafrecht ist Frau Rechtsanwältin Krahé seit Beginn ihrer anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 2013 und seit Anfang 2019 als Fachanwältin für Strafrecht tätig. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist das Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht, Körperverletzungsdelikte/Kapitaldelikte und Stalking. Daneben spielt auch das Thema Gewaltschutz immer wieder eine Rolle. Durch die regelmäßigen übergreifenden Verknüpfungen in den vorgenannten strafrechtlichen Deliktsbereichen mit dem Familienrecht, insbesondere in Gewaltschutz-, Umgangs- und Sorgerechtsverfahren hat sich Frau Rechtsanwältin Krahé auch eine Fachkompetenz im Familienrecht erworben. Sie strebt deshalb zusätzlich noch den Titel Fachanwältin für Familienrecht an, damit auch nach außen deutlich wird, daß Frau Rechtsanwätin Krahé in beiden Bereichen Ihre Mandanten hochprofessionell und kompetent vertritt.