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Höhere Strafen für Angriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat in einer Pressemitteilung vom 30.12.2025 (Nr. 85/2025) darauf hingewiesen, dass Menschen, die für unser Gemeinwohl tätig sind, zukünftig strafrechtlich besser geschützt werden sollen. Hintergrund ist, dass Einsatz- und Rettungskräfte immer wieder zum Ziel von Übergriffen werden.

Der bessere Schutz soll dadurch gewährleistet werden, dass die Mindeststrafen für Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten, Angehörige der Rettungsdienste und der Feuerwehr sowie Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher erhöht werden.

Wer diese Menschen tätlich angreift, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten bestraft werden. In besonders schweren Fällen soll eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr stehen. Damit werden diese schweren Fälle in den Stand eines Verbrechenstatbestandes erhoben.

Darüber hinaus sollen auch Angriffe auf medizinisches Personal (Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte pp.) künftig strenger bestraft werden. Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz ist am 30.12.2025 veröffentlich worden.