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Prof. Dr. Mehle kritisiert Kartellsenat des BGH

Die neueste Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenzeitschrift (NJW) veröffentlichte eine kritische Anmerkung unseres Kollegen, Herr Prof. Dr. Mehle, die er zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Bastian Mehle verfasst hat, zu einer Entscheidung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs.

Der Senat misst einem einfachen Erfahrungssatz, ein Informationsaustausch zwischen Konkurrenten führe regelmäßig zu einem (unzulässigen) abgestimmten Marktverhalten, zu Lasten der Beschuldigten überragende Bedeutung bei. Dies – so die Verfasser mit überzeugender Begründung – verstoße gegen den Verfassungsgrundsatz der Unschuldsvermutung.