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Haftstrafe wegen betrügerischer Abrechnung von Pflegedienstleistungen

Das Landgericht Düsseldorf hat jetzt vier Angeklagte zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt, weil sie sich wegen Betruges durch die Abrechnung von nicht erbrachten Pflegeleistungen strafbar gemacht haben.

 

Das Landgericht Düsseldorf ist davon ausgegangen, dass die Angeklagten drei Pflegedienste mit Sitz in Düsseldorf errichteten. Spätestens ab 2012 rechneten diese Pflegedienste nicht erbrachte Leistungen gegenüber Abrechnungsgesellschaften ab. Die Abrechnungsgesellschaften beglichen die angeblichen Pflegedienstforderungen und rechneten sie dann ihrerseits gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen bzw. Kommunen ab. Die Krankenkassen bzw. die Kommunen zahlten gutgläubig auf tatsächlich nicht erbrachte Pflegeleistungen.

 

Das Landgericht Düsseldorf hat den Hauptangeklagten wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten verurteilt, eine weitere Mitangeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten.

 

Das Landgericht Düsseldorf bleibt mit den harten Haftstrafen für die bisher nicht vorbestraften Angeklagten seiner harten Linie treu. Bereits im Jahre 2018 hatte das Landgericht Düsseldorf neun Angeklagte wegen betrügerische Abrechnung von Pflegedienstleistungen zu einer Freiheitsstrafe zwischen 7 Jahren und 2 Jahren verurteilt.